- ausbezahlen
- aus|be|zah|len ['au̮sbəts̮a:lən], bezahlte aus, ausbezahlt <tr.; hat:
a) aus einer entsprechenden Kasse an jmdn. [der darauf einen Anspruch hat] zahlen:der Lohn wurde ihr noch ausbezahlt; eine Summe [in] bar ausbezahlt bekommen.b) (jmdn.) mit Bargeld (als Teil eines Vermögens, der dem Empfänger zusteht, gehört) abfinden:die Erben, den Teilhaber ausbezahlen.
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aus||be|zah|len 〈V. tr.; hat〉 jmdm. etwas \ausbezahlen1. vollständig auszahlen2. jmdn. mit einem Geldbetrag für etwas, das ihm zusteht, abfinden● sich das Erbe \ausbezahlen lassen* * *
aus|be|zah|len <sw. V.; hat:a) jmdm. eine Geldsumme [die ihm zusteht] auszahlen:jmdm. das Gehalt a.;das Darlehen wird sofort ausbezahlt (zur Verfügung gestellt);b) (landsch.) [bei Beendigung einer Tätigkeit] entlohnen, bezahlen:die Tagelöhner, die Hilfskräfte a.;c) (jmdn., dem ein Teil von einem Vermögen zusteht, gehört) mit Bargeld abfinden:die Erben, den Teilhaber a.* * *
aus|be|zah|len <sw. V.; hat: a) jmdm. eine Geldsumme [die ihm zusteht] auszahlen: jmdm. das Gehalt a.; Pohlmann habe ... 136,- DM bar ausbezahlt bekommen (Noack, Prozesse 37); das Darlehen wird sofort ausbezahlt (zur Verfügung gestellt); b) (landsch.) [bei Beendigung einer Tätigkeit] entlohnen, bezahlen: die Tagelöhner, die Hilfskräfte a.; Es waren Kumpels der Mittagsschicht, die heute, am Lohntag, ... ausbezahlt worden waren (Marchwitza, Kumiaks 160); c) (jmdn., dem ein Teil von einem Vermögen zusteht, gehört) mit Bargeld abfinden: die Erben, den Teilhaber a.; er hat seine Geschwister nach dem Tod des Vaters ausbezahlt.
Universal-Lexikon. 2012.